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Elektronisches Unternehmensregister bringt Wirtschaftsinformationen aus einer Hand
Der Deutsche Bundestag hat am das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) beschlossen. Das EHUG setzt die Richtlinie 2003/58/EG zur Änderung der 1. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie, Teile der EU-Transparenzrichtlinie 2004/109/EG sowie Beschlüsse der Regierungskommission Corporate Governance um. Es ist ferner ein Beitrag zum „ small-company-act” zur Entlastung von Mittelstand und Existenzgründern (vgl. dazu bereits auch Willeke, StuB 2005 S. 759 ff.). Zu den Änderungen im Einzelnen:
I. Elektronisches Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister
Spätestens bis zum werden Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Zuständig für die Führung der Register bleiben die Amtsgerichte. Um die Verwaltung der Register zu beschleunigen, können Unterlagen in Zukunft nur noch elektronisch eingereicht werden.
Die Bundesländer können allerdings Übergangsfristen vorsehen, nach denen die Unterlagen bis spätestens Ende 2009 auch noch in Papierform eingereicht werden können. Aus Gründen der Rechtssicherheit bleibt für die Anmeldungen zur Eintragu...