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Update Internationale Rechnungslegung (3. Quartal 2006)
Eine für die Fachöffentlichkeit wesentliche Ankündigung des IASB macht in diesem Update eine Vorbemerkung erforderlich. Im Übrigen finden sich die aktuellen Entwicklungen in gewohnter Gliederung gelistet und kurz erläutert.
0. Vorbemerkung: Pressemitteilung des IASB
Mit einer Pressemitteilung überraschte der IASB am 24. Juli die Fachöffentlichkeit: Vor dem sollen keine neuen und keine wesentlich überarbeiteten Standards in Kraft treten.
Da die letzte wesentliche Überarbeitung der Standards mit Wirkung zum in Kraft getreten ist, können die Anwender mit den jetzt bekannten Regelungen über eine Periode von vier Jahren zunächst einmal weitgehend ungestört arbeiten. Ausgenommen von dem Datum des sind allerdings kleinere Ergänzungen sowie die Interpretationen des IFRIC. Daher ist es auch nach wie vor erforderlich, sich auf dem Laufenden zu halten.
Darüber hinaus soll künftig bei neuen Standards zwischen der Verabschiedung beim IASB und der pflichtgemäßen Anwendung ein Zeitraum von mindestens einem Jahr liegen. Das ist im Hinblick auf das Komitologieverfahren der EU von großer Bedeutung. Üblicherweise benötigt die EU-Kommissi...