Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgeltungswirkung der 1-v.H.-Regelung
Nutzung des Geschäftswagens für außerbetriebliche Einkünfte
Die private Nutzung eines betrieblichen Pkw wird durch die 1-v.H.-Regelung vollumfänglich abgegolten. Eine Nutzung des Wagens im Rahmen anderer Einkunftsarten ist jedoch keine private, sondern eine außerbetriebliche Nutzung. Diese muss nach der Entscheidung des mit den tatsächlichen Selbstkosten gesondert erfasst werden.
Prokurist betreibt (nebenberuflich) Schankwirtschaft
m Streitfall war der Kläger als Prokurist bei einer Fabrik beschäftigt. Daneben betrieb er in den Räumlichkeiten einer Tanzschule eine Schankwirtschaft. Im Betriebsvermögen der Schankwirtschaft hielt er einen Pkw, den er auch für außerbetriebliche Fahrten nutzte. Für diese außerbetriebliche Nutzung des Pkw versteuerte er in seiner Gewinnermittlung eine Entnahme nach der 1-v.H.-Regelung. Auf die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Rahmen seiner nicht selbständigen Tätigkeit entfielen rund 49 v. H. der gesamten Fahrleistungen des betrieblichen Pkw. Hierfür machte er in seiner Steuererklärung zusätzlich die Kilometerpauschale als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt berücksichtigte neben der pauschalierten Listenpreisregelung noch eine zusätzl...