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Bürgschaftsinanspruchnahme als Beteiligungsverlust
Es führt zu nachträglichen Anschaffungskosten der wesentlichen Beteiligung eines Gesellschafters an einer Kapitalgesellschaft, wenn diese ihrerseits an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist und der Gesellschafter aufgrund einer Bürgschaft für die andere Kapitalgesellschaft in Anspruch genommen wird, an der er nicht unmittelbar beteiligt ist.