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Arbeitsrecht | Keine Diskriminierung von Frauen bei Anknüpfung des Arbeitsentgelts an geleistete Dienstzeit
Für gleiche oder gleichwertige Arbeit muss unabhängig davon, ob sie von einem Mann oder von einer Frau verrichtet wird, gleiches Entgelt gewährt werden (Art. 141 Abs. 1 EG). Wird die Vergütung nach den beim Arbeitgeber geleisteten Dienstjahren bemessen, liegt darin – trotz häufiger Unterbrechungen ihrer Berufstätigkeit für die Kindererziehung – keine mittelbare Diskriminierung von Frauen (, Cadmann). Nach Ansicht des EuGH ist es legitimes Ziel der Entgeltpolitik, die Berufserfahrung und damit das Dienstalter zu honorieren. Einer Rechtfertigung und besonderen Darlegung des Kriteriums des Dienstalters bedürfe es nur, wenn ein Arbeitnehmer im Hinblick auf einen konkreten Arbeitsplatz ernsthafte Zweifel am Zusammenhang zwischen Dienstalter und Vergütung...