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BFH-Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer im Jahr 2005
Die im Jahr 2005 zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen des BFH zur Grunderwerbsteuer befassten sich insbesondere mit der Auslegung und Anwendung des neuen § 1 Abs. 2a GrEStG, mit der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer sowie mit verfahrensrechtlichen Fragestellungen (Anzeigepflichten, gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Festsetzungs- bzw. Feststellungsverjährung).
I. Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft
1. Geltung der Grundsätze über fehlerhafte Personengesellschaftsverhältnisse
(BStBl 2005 II S. 299 NWB KAAAB-43963) betr. § 1 Abs. 2a GrEStG.
Hinweis ▶ Pahlke, KFR F. 8 GrEStG § 1, 1/05, S. 251; ders., HFR 2005 S. 441; Behrens/Schmitt, DStR 2005 S. 1429.
Ein Gesellschafter bot 1994 seinen Beitritt zu einer GbR an und leistete 1996 den vereinbarten Gesellschaftsbeitrag. Die zur Wirksamkeit des Beitritts erforderliche notarielle An-S. 3802nahmeerklärung des Geschäftsführers erfolgte erst 1997. Das Finanzamt nahm an, der Gesellschafterbeitritt sei erst 1997 erfolgt und erfülle die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2a GrEStG.
Entscheidung ▶ Bei der Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG sind Änderungen im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft, die vor dem vorgenommen worden sind, gem. § 23 Abs. 3 GrEStG n...