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Die Zukunft der Rentenversicherung
I. Vereinbarung der Koalitionsarbeitsgruppe zur Umsetzung der Maßnahmen in der Alterssicherung
Auf der Grundlage des Koalitionsvertrags vom ist die Rentenversicherung belastbar und solide weiterzuentwickeln. Richtschnur für alle Entscheidungen ist die Einhaltung der gesetzlichen Beitragssatz- und Niveausicherungsziele, wonach der Beitragssatz 20 % bis zum Jahr 2020 und 22 % bis zum Jahr 2030 nicht überschreiten soll. Darüber hinaus soll der Beitragssatz bis zum Jahr 2009 nicht über 19,9 % steigen. Das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) soll 46 % bis zum Jahr 2020 und 43 % bis zum Jahr 2030 nicht unterschreiten, wobei ein Niveau von 46 % auch über 2020 hinaus angestrebt wird.S. 3783
Vor dem Hintergrund steigender Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen ist die schrittweise langfristige Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente auf das 67. Lebensjahr bis zum Jahr 2029 die zentrale rentenpolitische Maßnahme in dieser Legislaturperiode. Die Maßnahme trägt dazu bei, in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen den Generationen die finanzielle Grundlage und die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung zu gewährleisten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Vers...