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Sachgerechter Vorsteueraufteilungsschlüssel auch für Folgejahre bindend
Formelle Bestandskraft des Steuerbescheids für das Jahr des Leistungsbezugs entscheidend
Eine Vorsteueraufteilung gem. § 15 Abs. 4 UStG hat sachgerecht zu erfolgen. Dabei kommen ggf. mehrere Aufteilungsschlüssel in Frage. Wurde die Umsatzsteuerfestsetzung für das Jahr der Anschaffung oder Herstellung eines (gemischt genutzten) Gegenstands formell bestandskräftig, ist der gewählte Aufteilungsschlüssel auch für Folgejahre bindend.
Aufteilungsmaßstab bei Grundstücken
Werden Vorsteuerbeträge für ein Grundstück geltend gemacht, die nicht eindeutig den Abzugs- bzw. Ausschlussumsätzen zuzuordnen sind (z. B. Kosten für Dacharbeiten, Einbau eines Fahrstuhls, Heizungskeller, Treppenhaus, Außenanstrich), müssen diese Vorsteuerbeträge sachgerecht aufgeteilt werden. In erster Linie kommt dabei der sog. Nutzflächenschlüssel in Betracht. Besondere Verhältnisse können jedoch auch andere Aufteilungsmaßstäbe erfordern, wie z. B. den umbauten Raum und/oder einen besonderen Bauaufwand für einzelne Gebäudeteile. Grundsätzlich kommt auch eine Vorsteueraufteilung nach dem Verhältnis der an der erzielbaren Miete orientieren Ertragswerte in Betracht, die für die Ermittlung des Kaufpreises herangezogen wurden. E...