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BBB Nr. 11 vom Seite 357

Kalkulatorische Kosten

Effektivere Unternehmenssteuerung durch „andere” und „zusätzliche” Kosten

von Dipl.-Betriebsw. Jochen Langenbeck, Bochum

Als Berater erstellen und betreuen Sie routinemäßig die Geschäfts- und Finanzbuchhaltung (FiBu) Ihres Mandanten. Diese liefert Ansatzpunkte für die Ableitung einer aussagekräftigen Kosten- und Leistungsrechnung Kosten- und Leistungsrechnung: Die unterschiedlich anfallenden Aufwendungen bzw. Kosten der FiBu werden teilweise mit anderen Beträgen in der Kosten- und Leistungsrechnung angesetzt oder es fallen zusätzliche Kosten an. Die Verrechnung der Aufwendungen in der FiBu unterliegt weitgehend den Anforderungen an die Handels- und die Steuerbilanz. Die nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten verrechneten kalkulatorischen Kostenarten liefern Ihnen daher zusätzliche Informationen über den tatsächlichen Verzehr an Gütern und Leistungen im Rahmen der betrieblichen (operativen) Tätigkeit und damit wichtige Erkenntnisse für eine effizientere Steuerung des Unternehmens.

I. Kalkulatorische Kosten – Anders- und Zusatzkosten

In der FiBu fallen Aufwendungen an, von denen nur die betriebsbedingten Aufwendungen als „Kosten” in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen und auf die Produkte und Dienstl...

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