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BBB Nr. 11 vom Seite 345

Betriebliche Altersversorgung: Wirtschaftlicher Vergleich der Durchführungswege für Arbeitgeber

So bewahren Sie Ihren Mandanten vor unnötigen Kosten bei der Entgeltumwandlung

von RAin Dipl.-Betriebsw. (VWA) Claudia Fritz, Pforzheim

Seit 2002 haben sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch gegen ihren Arbeitgeber auf betriebliche Altersversorgung (§ 1a BetriebsrentengesetzBetrAVG –). Sie können verlangen, dass ein Teil ihres Lohns in eine Versorgung umgewandelt wird. Ist der Arbeitgeber tarifgebunden, erhält er üblicherweise über seinen Arbeitgeberverband Hilfe bei der Umsetzung. Ist dies nicht der Fall, sehen sich die Unternehmen oft unvorbereitet mit der Forderung ihrer Mitarbeiter nach Entgeltumwandlung konfrontiert. Diese haben meistens bereits einen Anbieter im „Schlepptau”. Die Folge ist nicht selten, dass die Unternehmen mit einer Vielzahl unterschiedlicher Anbieter, meist Lebensversicherern, Altersvorsorgeverträge abschließen – mit entsprechend hohem Verwaltungsaufwand. Hier sind Sie als Berater gefordert, die Kostenfalle „unstrukturierte Entgeltumwandlung” zu vermeiden oder zu beseitigen. Die folgenden betriebswirtschaftlich geprägten Empfehlungen helfen Ihnen und Ihrem Mandanten, den richtigen und wirtschaftlichsten Weg zu finden.

I. Entgeltumwandlung – wie wird sie durchgeführt?

Mit dem Mitarbeiter wird ver...

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