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Vorlage an den Großen Senat: Anteilige Abziehbarkeit der Kosten für Hin- und Rückreise bei sowohl privaten als auch dienstlichen Reisen
Nach Auffassung des V. Senats des BFH können die Kosten für die Hin- und Rückreise einer sowohl beruflich/betrieblich als auch privat veranlassten Reise anteilig abgezogen werden, soweit sie auf den beruflichen/betrieblichen Teil entfallen. Maßstab für die Aufteilung soll das zeitliche Verhältnis des beruflichen/betrieblichen Teils zur gesamten Reisedauer sein.
Steuerpflichtige sollten aufgrund des Vorlagebeschlusses entsprechende Kostenanteile in der Steuererklärung geltend machen und die Steuerbescheide ggf. durch Einlegung eines Einspruchs unter Hinweis auf den Vorlagebeschluss offen halten ( RiFG Bernd Rätke, Berlin).