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Nachträgliche Berücksichtigung einer Pensionsrückstellung
Mit Beschluss vom – I R 58/05 (DB 2006 S. 1654 = Kurzinfo StuB 2006 S. 596) hat der BFH festgestellt, dass eine Pensionsrückstellung zugunsten eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers in der Steuerbilanz auch dann zu bilden ist, wenn sie in der Handelsbilanz zu Unrecht nicht gebildet worden ist. Im Streitfall war die Erhöhung einer Pensionszusage im Jahre 1995 erst zwei Jahre später durch entsprechende Zuführung einschließlich Nachholung für die Vorjahre (1996 und 1997) bei der Rückstellung berücksichtigt worden. Im Anschluss an eine Betriebsprüfung ging das FA davon aus, dass die Vereinbarung über die Erhöhung der Versorgungsbezüge nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei und behandelte die Zuführungen insoweit als vGA, als sie schon in den Bilanzen der Jahre 1996 und 1997 hätten erfolgen müssen.
Der BFH hat zunächst festgestellt, dass der begehrten Zuführung zur Rückstellung nicht mit dem Hinweis auf den formellen Bilanzenzusammenhang begegnet werden könne, da im Streitfall die beiden Jahre der unterlassenen Zuführung verfahrensrechtlich noch offen waren. Der Berücksichtigung in den Jahren 1996 und 1997 stehe auch nicht der Maßgeblichk...