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IWB Nr. 20 vom Seite 997 Fach 11a Seite 1100

Beschränkung der zeitlichen Wirkung der Urteile des EuGH

Mit Anmerkung von Prof. Dr. Otmar Thömmes

, Banca Popolare di Cremona Soc. coop. arl gegen Agenzia Entrate Ufficio Cremona
und
Schlussanträge der Frau Generalanwalt Christine Stix-Hackl vom in der Rs. C-292/04, Wienand Meilicke, Heidi Christa Weide, Marina Stöffler gegen Finanzamt Bonn-Innenstadt

Leitsätze

Rs. C-475/03, Banca Popolare di Cremona:
Art. 33 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 91/680/EWG des Rates vom geänderten Fassung ist dahingehend auszulegen, dass er nicht der Beibehaltung einer Abgabe entgegensteht, die Merkmale wie diejenigen der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Steuer aufweist.

Rs. C-292/04, Meilicke u. a.:
Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, die Wirkungen des Urteils in der vorliegenden Rechtssache nicht zeitlich zu beschränken.

Anmerkung:

In dem Verfahren Banca Popolare di Cremona geht es um die Frage, ob die in Italien seit 1997 erhobene Regionalsteuer auf Produktionstätigkeiten (Imposta regionale sulle attivit...

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