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Darlegungsanforderungen an gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss
In einem Durchsuchungsbeschluss muss der Ermittlungsrichter ein dem Beschuldigten angelastetes Verhalten schildern, das die Voraussetzungen eines Strafgesetzes erfüllt. Die Schilderung braucht nicht so vollständig zu sein wie die Sachverhaltsdarstellung in einer Anklage oder einem Urteil. Es müssen aber ein Verhalten oder sonstige Umstände geschildert werden, die alle wesentlichen Merkmale des Straftatbestands erfüllen.