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Ausfall einer gesellschaftsrechtlich veranlassten Forderung
Die Wertberichtigung einer gesellschaftsrechtlich veranlassten Darlehensforderung gegen eine Kommanditgesellschaft führt nicht zur Herstellung der Ausschüttungsbelastung i. S. des § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG a.F., wenn die Forderung zwar zivilrechtlich noch besteht, aber faktisch nicht mehr realisiert werden kann, nachdem die Firma der KG erloschen und die allein haftende Komplementär-GmbH von Amts wegen gelöscht worden ist.