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Arbeitslohn nach den Doppelbesteuerungsabkommen
BMF-Schreiben klärt bislang strittige Punkte
Nicht nur die Globalisierung, sondern noch mehr der EU-Binnenmarkt haben in den letzten Jahren eine erhebliche Zunahme am Geschäftsverkehr über die Grenzen mit entsprechendem Zuwachs an Auslandsaufenthalten bewirkt. Sobald der Boden eines fremden Staats im geschäftlichen Auftrag betreten wird, stellt sich die Frage des Steueranspruchs dieses Staats sowie der damit einhergehenden Entlastung in der Heimat. Grundsätzlich wird die Abgrenzung der Steueransprüche der beteiligten Staaten im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt; daneben sind die Verwaltungsgrundsätze zur Arbeitnehmerentsendung des BMF sowie die einschlägigen Vorschriften des EStG von entscheidender Bedeutung. Das die daraus abzuleitenden Regeln zusammengefasst und eingehend erläutert. Das Schreiben ist allerdings nicht nur belehrend, sonder enthält einige konkrete Aussagen zu bislang strittigen oder unklaren Punkten.
Die Regelungen des OECD-Musterabkommens
Das OECD-Musterabkommen wird in den meisten Staaten der Erde – so auch in der Bundesrepublik Deutschland – gerne als Grundmuster für die eigenen Abkommen genommen. Dadurch steht den Verhandlungspartnern ein standardisierter Text mit allg...