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Bewerbung und Einstellung von Arbeitnehmern
Von der Vertragsanbahnung bis zum Vertragsabschluss
Bei Bewerbung und Einstellung von Arbeitnehmern erwachsen zahlreiche Rechtsfragen aufgrund des europäischen und deutschen Arbeitnehmerschutzes. Wonach darf gefragt werden, ist das Auswahlermessen des Arbeitgebers durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eingeschränkt, in welchem Umfang können Auskünfte eingeholt und Untersuchungen angestellt werden, welche Rechte hat der Betriebsrat? Bei der Vertragsanbahnung erwachsen für den Arbeitgeber bereits zahlreiche Verpflichtungen zum Schutz des Bewerbers. Der alte Arbeitgeber ist zur Arbeitsfreistellung verpflichtet, der neue Arbeitgeber zum Ersatz der Vorstellungskosten. Es soll eine Übersicht der auftretenden Rechtsfragen gegeben werden.
I. Anwerbungsmaßnahmen
1. Kontaktaufnahme
Der Arbeitgeber kann Arbeitnehmer anwerben durch Ausschreibung im Betrieb, Aushänge innerhalb und außerhalb des Betriebs, Zeitungsanzeigen, Einschaltung der Arbeitsagentur oder der gewerblichen Stellenvermittlung. Der Arbeitnehmer kann auf die Anwerbungsversuche des Arbeitgebers reagieren; er kann aber auch von sich aus tätig werden, indem S. 3658 er sich bei Unternehm...