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Abgabenordnung | Mitteilung nach § 68 Abs. 1 EStG ist keine zur Anlaufhemmung führende Anzeige i. S. von § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO
Wie der NWB AAAAC-17287 entschieden hat, ist die Mitteilung über Änderungen in den für das Kindergeld erheblichen Verhältnissen, zu welcher der Kindergeldberechtigte nach § 68 Abs. 1 Satz 1 EStG verpflichtet ist, keine „Anzeige” i. S. von § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO, die zu einer Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist für den Anspruch auf Kindergeld führt. – Anmerkung: Wer den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuervergütung (hier: Kindergeld) pflichtwidrig nicht anzeigt, soll nach dieser Entscheidung gleichwohl in den Genuss der regulären Festsetzungsfrist von vier Jahren kommen, es sei denn, er hat leichtfertig oder vorsätzlich gehandelt (Folge: § 169 Abs. 2 AO). Das lässt sich mit dem Wortlaut des § 68 EStG und der Systematik in der AO wohl begründen, wie es die Entscheidung vormacht, erscheint aber im Ergebnis kaum angemessen. Der...