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NWB Nr. 43 vom Seite 3621 Fach 7 Seite 6789

Gebäudeanschaffung: Kostenverteilung auf nur zehn Jahre europarechtskonform

Orientierung am Vorsteuerberichtigungszeitraum

Dr. Thomas Küffner und Dr. Oliver Zugmaier

Der Gesetzgeber hat auf das EuGH-Urteil Seeling u. a. dadurch reagiert, dass die Gebäudeanschaffungskosten nur noch auf zehn statt auf 50 Jahre verteilt werden (§ 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Satz 3 UStG). In der Rechtssache Wollny hat der entschieden, dass die Verteilung der Anschaffungskosten auf zehn Jahre mit den Vorgaben der 6. EG-Richtlinie vereinbar ist.

I. Ausgangspunkt: Das Seeling-Urteil des EuGH

Der , Seeling (BStBl 2004 II S. 378) festgestellt, dass bei einem gemischt genutzten Grundstück die private Nutzung eines Teils dieses Grundstücks als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist. Damit geht einher, dass die mit diesem Gebäudeteil im Zusammenhang stehenden Vorsteuerbeträge abgezogen werden können. Diese Rechtsauffassung wurde vom (BStBl 2004 II S. 371) bestätigt.

II. Die Reaktion seitens der Finanzverwaltung und des Gesetzgebers

Die Reaktion der Finanzverwaltung und des Gesetzgebers auf das EuGH-Urteil Seeling ließ fast ein Jahr auf sich warten, kam aber dann geballt (vgl. hierzu Sikorski, NWB F. 7 S. 6263).

1. Verteilung der Anschaffungs- und Herstellungskosten auf zehn Jahr...

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