Änderung eines bestandskräftigen Körperschaftsteuerbescheids wegen widerstreitender Steuerfestsetzung - Auswirkungen der Auflösung
einer Pensionsrückstellung.
Leitsatz
1. Ist aufgrund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen, der auf Grund eines Rechtsbehelfs
oder sonst auf Antrag des Steuerpflichtigen durch die Finanzbehörde oder das Gericht (§ 174 Abs. 4 Satz 2 AO) zu seinen Gunsten
aufgehoben oder geändert wird, so können nach § 174 Abs. 4 Satz 1 AO aus dem Sachverhalt nachträglich durch Erlass oder Änderung
eines Steuerbescheides die richtigen steuerlichen Folgerungen gezogen werden.
2. Eine Änderung des Körperschaftsteuerbescheids 1994 kommt nicht in Betracht, weil dies zu einer steuerlichen Nachholung
einer vGA führen würde, die bereits in früheren Jahren hätte erfasst werden müssen und deren zeitlich zutreffende Erfassung
aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 10/2007 S. 528 EFG 2007 S. 447 Nr. 6 KÖSDI 2007 S. 15544 Nr. 5 StuB-Bilanzreport Nr. 13/2007 S. 518 DAAAC-17234
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 09.05.2006 - I 43/2003
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