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Thüringer FG Beschluss v. - I 402/04 V

Gesetze: FGO § 128 Abs. 3, FGO § 133a

Statthaftigkeit der Gegenvorstellung gegen einen nicht mit der Beschwerde anfechtbaren Beschluss des FG

Leitsatz

Eine Gegenvorstellung gegen einen nicht mit der Beschwerde anfechtbaren Beschluss des FG über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann statthaft sein. Mit der Gegenvorstellung kann greifbare Rechtswidrigkeit oder Willkür bei der gerichtlichen Rechtsanwendung geltend gemacht werden. Für die konkrete Zulässigkeit ist eine schlüssige Darlegung der willkürlichen Rechtsanwendung und der darauf beruhenden Beschwer erforderlich. Rügen, die einen abweichenden Rechtsstandpunkt des Steuerpflichtigen über seine Auskunfts- und sonstige Mitwirkungspflichten betreffen, berechtigten nicht zur Gegenvorstellung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAC-17216

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Thüringer FG, Beschluss v. 19.04.2005 - I 402/04 V

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