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BBK Nr. 20 vom Seite 1123 Fach 12 Seite 6930

Erweiterung der Angabepflichten im Anhang

Aktuelle Entwicklung und eine Arbeitshilfe

Prof. Dr. Claus Meyer

Seit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz 1985 lässt sich feststellen: Der Umfang der Angaben zum Jahresabschluss im Anhang hat sich kontinuierlich ausgeweitet. Besonders betroffen sind hiervon Unternehmen am Kapitalmarkt; aber auch typische mittelständische Gesellschaften müssen mehr Zeit darauf verwenden, alle nötigen Anhang-angaben zusammenzutragen. In BBK F. 12 S. 6697 NWB IAAAB-16392 hatte Wiechers eine Arbeitshilfe zum Anhang vorgestellt, die durch die folgende Übersicht ergänzt wird. Eine vollständige Übersicht zum Anhang enthält NWB JAAAC-10006.

I. Einführung

Die Vorschriften im deutschen Handelsrecht zur Rechnungslegung ändern sich in den letzten Jahren ständig. Ursache sind insbesondere Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union, die in nationales Recht zu übernehmen oder umzusetzen sind. Hiervon sind auch die Anhangangaben betroffen. Wiechers hatte in BBK F. 12 S. 6697 ff. die Anhangangaben in einer kurzen Checkliste zusammengefasst und sich auf die im Mittelstand am häufigsten benötigten Angaben beschränkt. S. 1124

Ergänzend zu dieser Zusammenstellung werden nachfolgend einige weitere Angaben vorgestellt. Sie gehen zurück auf das Gesetz über die Offenlegung...BGBl 2005 I S. 2267BGBl 2004 I S. 3166

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