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Uneinbringlichkeit einer Entgeltsforderung
Uneinbringlichkeit bereits bei Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen
Eine Entgeltsforderung, die uneinbringlich geworden ist, führt nach § 17 UStG zur Berichtigung der Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer auf Ebene des leistenden Unternehmers bzw. des Leistungsempfängers. Die „Uneinbringlichkeit” wurde von der Rechtsprechung bisher stets dann angenommen, wenn der Leistungsempfänger das Entgelt nicht bezahlt hat und der leistende Unternehmer bei objektiver Betrachtung davon ausgehen musste, dass er die Entgeltsforderung (ganz oder teilweise) jedenfalls auf absehbare Zeit rechtlich oder tatsächlich nicht durchsetzen kann. Nach der BFH-Entscheidung v. - V R 13/04 soll dies auch dann gelten, wenn der Leistungsempfänger zwar die Entgeltsforderung selbst nicht bestreitet, allerdings mit vom leistenden Unternehmer substantiiert bestrittenen Gegenforderungen aufrechnet.
Vorsteuerkürzung wegen Uneinbringlichkeit
In dem vom BFH entschiedenen Fall schuldete der Kläger (Leistungsempfänger) seinem Vermieter (leistender Unternehmer) monatliche Mietzahlungen. Aufgrund wirksamer Option hatte der Vermieter die Mietzahlungen der Umsatzsteuer unterworfen. Der Mieter ließ an dem Mietobjekt umfangreiche Instandhaltungsarbeiten durchführen und vertrat die irr...