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Steuerschädliche Beleihung von Lebensversicherungen
Bei der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung „infiziert” die über die Bagatellgrenze hinausgehende steuerschädliche Verwendung eines durch eine Kapitallebensversicherung besicherten Darlehens zu anderen Zwecken als der Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten das Gesamtdarlehen mit der Folge, dass die Zinsen aus den Lebensversicherungen in vollem Umfang steuerpflichtig sind. Die Ungleichbehandlung der Überschusseinkünfte gegenüber den Gewinneinkunftsarten in § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. c EStG geht darauf zurück, dass der Gesetzgeber aus wirtschafts-, wohnungsbau- und mittelstandspolitischen Gründen die Investitionsfinanzierung im betrieblichen Bereich, insbesondere den Einsatz von Lebensversicherungen zur Sicherung von Betriebsmittelkrediten im Sinne einer Überbrückung...