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Insolvenzrecht | Aufwendungen für extern erstellte Lohnbuchhaltung
Der Insolvenzverwalter hat grundsätzlich einen Anspruch gegen die Staatskasse auf Erstattung der den Umständen nach angemessenen Steuerberaterkosten, die zur Erstellung von Steuererklärungen und Bilanzen des schuldnerischen Unternehmens auf Anforderung des Finanzamts anfallen. Er soll überdies, wie jetzt das AG Dresden in seinem Beschluss v. 6. 7. 2006 - 551 IN 1042/05 (ZIP 2006 S. 1686) entschieden hat, dazu berechtigt sein, ein externes gewerbliches Buchhaltungs- und Lohnbuchhaltungsbüro mit der Erstellung der Insolvenzgeldbescheinigungen, Lohnsteueranmeldungen, Krankenkassenmeldungen oder Lohnsteuerbescheinigungen zu beauftragen, wenn insoweit keine ordnungsgemäße Grundlage für die Erstellung der Bescheinigungen beim Insolvenzschuldner vorhanden ist.