BGH Beschluss v. - V ZR 31/06

Leitsatz

[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Gesetze: ZPO § 321a

Instanzenzug: LG Potsdam 2 O 495/03 vom OLG Brandenburg 4 U 85/05 vom

Tenor

Die Gehörsrüge der Kläger gegen den Beschluss des Senats vom wird zurückgewiesen. Das als übergangen gerügte Vorbringen ist vom Senat berücksichtigt worden. Eine Begründung dieses Beschlusses war nicht erforderlich (§ 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO). Nichts anderes gilt für den eine Gehörsrüge nach § 321a ZPO zurückweisenden Beschluss (vgl. , NJW-RR 2006, 63, 64).

Fundstelle(n):
WAAAC-16957

1Nachschlagewerk: nein; BGHZ: nein; BGHR: nein