Leitsatz
[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Gesetze: ZPO § 321a
Instanzenzug: LG Potsdam 2 O 495/03 vom OLG Brandenburg 4 U 85/05 vom
Tenor
Die Gehörsrüge der Kläger gegen den Beschluss des Senats vom wird zurückgewiesen. Das als übergangen gerügte Vorbringen ist vom Senat berücksichtigt worden. Eine Begründung dieses Beschlusses war nicht erforderlich (§ 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO). Nichts anderes gilt für den eine Gehörsrüge nach § 321a ZPO zurückweisenden Beschluss (vgl. , NJW-RR 2006, 63, 64).
Fundstelle(n):
WAAAC-16957
1Nachschlagewerk: nein; BGHZ: nein; BGHR: nein