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FG München  v. - 7 K 189/04 EFG 2007 S. 420 Nr. 6

Gesetze: DBA CSK Art. 11 Abs. 2 DBA CSK Art. 7

Abkommensrechtliche Behandlung von Sondervergütungen inländischer Gesellschafter aus der Überlassung von Gesellschaftsdarlehen an eine in Tschechien ansässige gewerblich geprägte Personengesellschaft

Leitsatz

Zu den „Zinsen” im Sinne von Art. 11 DBA Tschechien gehören auch Zinsen aus Gesellschafterdarlehen, die – anders als die Gewinnanteile der Komplementäre einer Kommanditgesellschaft – nicht zu den Unternehmensgewinnen zählen. Zinsen aus einem Gesellschafterdarlehen, die eine in der Bundesrepublik ansässige GmbH von einer in Tschechien ansässigen gewerblich geprägten Personengesellschaft bezieht, sind daher nach dem DBA in Tschechien von der Besteuerung freigestellt; das Besteuerungsrecht steht der Bundesrepublik zu. Eine andere Beurteilung ergab sich im Streitfall weder aus dem Betriebsstättenvorbehalt des DBA noch aus dem Umstand, dass die Einkünfte aus dem Darlehen nach deutschem Steuerrecht zu den Erträgen aus der Beteiligung gehören.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 420 Nr. 6
IWB-KN Nr. 114/2007 (Erforderlichkeit einer Spontanauskunft an ausländische Steuerbehörde)
IAAAC-16791

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FG München v. 12.07.2006 - 7 K 189/04

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