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Sächsisches FG Urteil v. - 3 K 1318/02

Gesetze: KStG 1991 § 8 Abs. 3 S. 2, EStG 1990 § 4 Abs. 4, EStG 1990 § 5 Abs. 1 S. 1, HGB § 249

Garantierückstellungen eines Bauunternehmens

Angemessenheit von Geschäftsführervergütungen

Leitsatz

1. Die Entscheidung der Finanzverwaltung, bei einem Bauträgerunternehmen auf Grund allgemeiner Erfahrungswerte eine pauschale Gewährleistungsrückstellung in Höhe von 0,5 % des garantiebehafteten Jahresumsatzes zu berücksichtigen, ist nicht zu beanstanden. Eine lineare Verteilung der Pauschalrückstellung über den 5-jährigen Gewährleistungszeitraum kommt nicht in Betracht.

2. Die schuldrechtliche Vereinbarung, das Festgehalt der Geschäftsführer innerhalb von 2 Jahren zu vervierfachen, ist jedenfalls dann unangemessen, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer über eine Gewinntantieme von 15 % ohnehin an Gewinnsteigerungen des Unternehmens teilnimmt.

3. Sind die Gehaltsvereinbarungen der Gesellschafter-Geschäftsführer bereits dem Grunde nach nicht anzuerkennen, darf die Gesellschaft dennoch ein angemessenes Gehalt für die Tätigkeit ihrer Geschäftsführer als Betriebsausgabe zum Abzug bringen.

Fundstelle(n):
OAAAC-16776

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Sächsisches FG, Urteil v. 16.08.2005 - 3 K 1318/02

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