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Sächsisches FG Urteil v. - 3 K 1318/02

Gesetze: KStG 1991 § 8 Abs. 3 S. 2, EStG 1990 § 4 Abs. 4, EStG 1990 § 5 Abs. 1 S. 1, HGB § 249

Garantierückstellungen eines Bauunternehmens

Angemessenheit von Geschäftsführervergütungen

Leitsatz

1. Die Entscheidung der Finanzverwaltung, bei einem Bauträgerunternehmen auf Grund allgemeiner Erfahrungswerte eine pauschale Gewährleistungsrückstellung in Höhe von 0,5 % des garantiebehafteten Jahresumsatzes zu berücksichtigen, ist nicht zu beanstanden. Eine lineare Verteilung der Pauschalrückstellung über den 5-jährigen Gewährleistungszeitraum kommt nicht in Betracht.

2. Die schuldrechtliche Vereinbarung, das Festgehalt der Geschäftsführer innerhalb von 2 Jahren zu vervierfachen, ist jedenfalls dann unangemessen, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer über eine Gewinntantieme von 15 % ohnehin an Gewinnsteigerungen des Unternehmens teilnimmt.

3. Sind die Gehaltsvereinbarungen der Gesellschafter-Geschäftsführer bereits dem Grunde nach nicht anzuerkennen, darf die Gesellschaft dennoch ein angemessenes Gehalt für die Tätigkeit ihrer Geschäftsführer als Betriebsausgabe zum Abzug bringen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
OAAAC-16776

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Sächsisches FG, Urteil v. 16.08.2005 - 3 K 1318/02

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