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Berechnung der Wertaufholungsrücklage bei Tilgungen auf teilwertberichtigte Kreditforderungen
Vereinnahmt ein Kreditinstitut im Wirtschaftsjahr der erstmaligen Anwendung der Wertaufholungsregelungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002) Tilgungsleistungen auf teilwertberichtigte Kreditforderungen, so ist gem. rkr. NWB JAAAB-80023 (EFG 2006 S. 953) der der Wertaufholungsrücklage (§ 52 Abs. 16 Satz 3 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002) zugrunde zu legende Gewinn nicht um die Tilgungsleistungen zu vermindern (Bezug: § 52 Abs. 16 Satz 3, § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 EStG 1999).