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PiR Nr. 10 vom Seite 205

Änderungen der Steuerbasis in der Steuerlatenzrechnung nach IFRS

Dipl.-Ök. Jens Freiberg

I. Einleitung

Steuerpflichtige temporäre Differenzen zwischen IFRS- und Steuerbilanzansatz von Vermögenswerten oder Schulden werden als Steuerlatenzposten erfasst. Nach IAS 12.10 ist ein Steuerlatenzposten zu erfassen, wenn

  • die Realisierung der Differenz durch Abschreibung, Veräußerung, Tilgung usw. zu Steuermehr- oder -minderzahlungen führen würde und

  • kein Ansatzverbot für einen Steuerlatenzposten besteht.

Im einfachsten Fall ergeben sich die zu berücksichtigenden temporären Differenzen daraus, dass sich IFRS- und Steuerbilanzrecht in den Ansatzvorschriften (etwa Ansatzverbot für Drohverlustrückstellungen in der Steuerbilanz) oder Bewertungsregeln (etwa Sonderabschreibungen in der Steuerbilanz) unterscheiden. Temporäre Differenzen lassen sich aber auch auf Änderungen der Steuerbasis zurückführen, die keine unmittelbare Entsprechung im IFRS-Bilanzansatz der Gesellschaft selbst haben (IAS 12.9). Hierzu gehören u. a. der Gesellschafterwechsel bei einer Personengesellschaft, aber auch konzerninterne Umstrukturierungen.

II. Gesellschafterwechsel bei Personengesellschaften

1. Entstehung oder Veränderung temporärer Differenzen

Bei Veränderungen des Gesellschafte...

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