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FG Rheinland-Pfalz 8.5.2006 5 K 1099/06, IWB 19/2006 S. 1083

Allgemeines | keine Befugnis einer in GB gegründeten Ltd., die im niederländischen Handelsregister als „Belastingadviesbureau” eingetragen ist, zur Steuerberatung im Inland

▶ Urteil: (1) Eine in Großbritannien gegründete Ltd., die im niederländischen Handelsregister als „Belastingadviesbureau” eingetragen ist, und über ihre belgische und niederländische Niederlassung im Inland Stpfl. dauerhaft, regelmäßig wiederkehrend und kontinuierlich vertritt, kann sich nicht auf § 3 Nr. 4 StBerG i. V. mit Art. 50 EGV berufen, um im Inland geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen zu leisten. Sie ist gem. § 80 Abs. 5 AO als Bevollmächtigter zwingend zurückzuweisen. (2) Die Vorschriften des StBerG, die im gemeinschaftsrechtlichen Sinn die Niederlassung von Steuerberatern im Inland regeln, können nicht unter Berufung auf § 3 Nr. 4 StBerG i. V. mit Art. 50 EGV umgangen werden. Der im Hinblick auf die gemeinschaftsrechtliche Dienstleistungsfreiheit durch das 7. StBÄndG eingefügte § 3 Nr. 4 StBerG i. V. mit Art. 50 EGV lässt nur eine „vorübergehende” geschäftsmäßige Hilfeleistung...

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