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FG Rheinland-Pfalz 09.08.2006 3 K 2395/02, NWB direkt 41/2006 S. 5
Kreditvermittlungsgebühren als Werbungskosten bei Kombinationsprodukt
Zahlt ein Anleger bei der Vermittlung eines Kombinationsprodukts, das aus sofort beginnender Lebensversicherung gegen Einmalbetrag, einem langfristigen Darlehen und einer Kapitalanlage in Investmentfondsanteilen besteht (hier: „EuroPlan”), eine Provision, kann diese von den Vertragsparteien nicht mit steuerlicher Wirkung ausschließlich der Kreditvermittlung zugeordnet werden.