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Bankrecht | Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei fehlender Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäfte
Der Geschäftsführer einer GmbH, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will, muss sich vor Aufnahme von Darlehen über etwaige Erlaubniserfordernisse informieren. Ist eine erforderliche Erlaubnis (hier durch das seinerzeitige Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen, § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG) nicht erteilt worden, kommt eine persönliche Haftung des Geschäftsführers nach deliktsrechtlichen Grundsätzen in Betracht. § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG ist (auch nach der Einfügung des § 6 Abs. 4 KWG) Schutzgesetz i. S. des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des einzelnen Kapitalanlegers. Der ) NWB VAAAC-16003 hatte im Streitfall die persönliche Haftung eines Geschäftsführers bestätigt, der sich von ca. 150 Personen mehr als 2 Mio. € als Darlehen gewähren ließ, nachdem ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH mangels Masse...