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Sozialversicherung des minderbeteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers
Sozialverwaltung contra Rechtsprechung
In der Bundesrepublik sind rund 1 Million Firmen als GmbH tätig. Die darin tätigen minderbeteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer dürften etwa nur zur Hälfte jemals versicherungsrechtlich überprüft worden sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um eine Familien-GmbH handelt. Als Folge können für den Betroffenen unangenehme Überraschungen eintreten, so beispielsweise, wenn er Arbeitslosen-/Insolvenzgeld beansprucht bzw. auf Seiten der GmbH eine Nachversteuerung sämtlicher Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung droht. In diesen Fällen muss grundsätzlich ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen, um Nachteile zu vermeiden. In der versicherungsrechtlichen Beurteilung dieses Personenkreises ist in jüngster Zeit eine restriktive Haltung der verschiedenen Prüfstellen zu beobachten. Die nachfolgende Darstellung soll die jeweilige Prüfzuständigkeit der Sozialversicherungsträger aufzeigen, die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Einzelnen erläutern und die Handhabung der Sozialverwaltung hierzu einer kritischen Betrachtung unterziehen.
I. Prüfzuständigkeit der einzelnen Sozialversicherungsträger
Die versicherungsrechtliche Beurteilung kann im Rahmen ei...