Realisierung des Auflösungsverlusts bei Liquidation einer GmbH
Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation
Leitsatz
1. Ein Ausnahmetatbestand, der zu einer Realisierung des Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG bereits vor Abschluss der
Liquidation führt, liegt nicht vor, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass das Stammkapital in voller Höhe einbezahlt wurde.
2. Solange Verhandlungen zwischen dem Gesellschafter und den Banken über die Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme noch nicht
abgeschlossen sind, steht die Höhe der im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigenden nachträglichen Anschaffungskosten
nicht fest.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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