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Darlehenszinsen für Beteiligung an Arbeitgeber
Zinsen im Regelfall keine Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Schuldzinsen für Darlehen, mit denen Arbeitnehmer den Erwerb von Gesellschaftsanteilen an ihrer Arbeitgeberin finanzieren, um damit die arbeitsvertragliche Voraussetzung für die Erlangung einer höher dotierten Position zu erfüllen, sind regelmäßig Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen.
Zuordnung der Aufwendungen für Beteiligung an Arbeitgeberin
Betreffen die Aufwendungen eines Arbeitnehmers den Erwerb einer Beteiligung an seiner Arbeitgeberin, ist dem EStG keine ausdrückliche Regelung zu entnehmen, ob diese Aufwendungen den Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit oder aus Kapitalvermögen zuzurechnen sind. Im Hinblick darauf sind derartige Aufwendungen nach der Rechtsprechung des BFH „nicht ohne weiteres” den Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzurechnen, weil sie „im Allgemeinen” nicht unmittelbar mit diesen Einkünften, sondern mit solchen aus Kapitalvermögen im Zusammenhang stehen, selbst wenn damit auch die Arbeitnehmertätigkeit gefördert wird (, BStBl 1961 III S. 431).