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Mehr Befugnisse für Steuerberater durch Rechtsdienstleistungsgesetz
Die Bundesregierung hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts beschlossen. Mit dieser grundlegenden Reform soll das geltende Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935 vollständig aufgehoben und durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) abgelöst werden. Das Gesetz soll Mitte 2007 in Kraft treten, es bedarf nicht der Zustimmung durch den Bundesrat.
Einerseits soll der Kernbereich der rechtlichen Beratung und Vertretung allein Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten bleiben. Andererseits erlaubt das RDG allen Berufsgruppen Rechtsdienstleistungen als Nebenleistungen, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild oder zur vollständigen Erfüllung der mit der Haupttätigkeit verbundenen Pflichten gehören (so etwa die Sanierungs- oder Insolvenzberatung durch Dipl.-Betrie...