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Einführung einer mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung
Wie Sie die Fixkosten im Unternehmen Ihres Mandanten managen
Die traditionelle Form der Vollkostenrechnung offenbart aus Steuerungsgesichtspunkten deutliche Schwächen. Sie sollten Ihrem Mandanten daher empfehlen, eine Teilkostenrechnung, auch einstufige Deckungsbeitragsrechnung genannt, einzuführen. In zwei veröffentlichten Beiträgen wurde bereits die Ableitung einer einstufigen Deckungsbeitragsrechnung (BBB 4/2006 S. 111) sowie auf ihr aufbauende Methoden zur Risikokontrolle (BBB 5/2006 S. 153) erläutert. Jedoch ist auch die einstufige Sichtweise nicht unumstritten; Verbesserungen verspricht der Einsatz einer mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung. Der Beitrag zeigt auf, wie Sie im Unternehmen Ihres Mandanten durch die Einführung einer mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung die Vorteile von Vollkosten- und Teilkostenrechnung vereinigen können. Zahlreiche Rechenbeispiele verdeutlichen den Aufbau und die Interpretation dieses Verfahrens.
I. Defizite der einstufigen Deckungsbeitragsrechnung
Bei der einstufigen Deckungsbeitragsrechnung wird häufig die Annahme kritisiert, die Fixkosten seien komplett nicht abbaubar und damit nicht entscheidungsrelevant. A...