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Wirtschaftliches Eigentum im Bilanzsteuerrecht
Grundsätze der wirtschaftlichen Zurechnung von Wirtschaftsgütern
Die Zurechnung von Wirtschaftsgütern im Bilanzsteuerrecht richtet sich nach dem wirtschaftlichen Eigentum. Der Beitrag stellt die Bedeutung dieses Begriffs und seine Folgen für die Bilanzierung praxisrelevanter Sachverhalte dar.
I. Einführung
Die handelsrechtliche Zuordnung von Vermögensgegenständen und Schulden richtet sich nach der wirtschaftlichen Beziehung zwischen Bilanzierungsgegenstand und dem Bilanzierenden. § 242 Abs. 1 Satz 2 HGB, wonach der Kaufmann in der Bilanz sein Vermögen und seine Schulden auszuweisen hat, folgt letztlich wirtschaftlichen und nicht zivilrechtlichen Gesichtspunkten. S. 1042Für die Zurechnung im Steuerrecht spielt § 39 AO eine entscheidende Rolle. Im Folgenden werden sein Regelungsinhalt und sein Verhältnis zu den handelsrechtlichen GoB näher dargestellt.
II. Wesen des wirtschaftlichen Eigentums
1. Regelzurechnung nach § 39 Abs. 1 AO
Laut § 39 Abs. 1 AO sind die Wirtschaftsgüter dem Eigentümer zuzurechnen. Damit ist für die steuerrechtliche Zuordnung grundsätzlich vom zivilrechtlichen Eigentum auszugehen. Nur beim Auseinanderfallen von zivilrechtlichem und wirtschaftlichem Eigentum sind die Wirtschaftsgüter dem zivilrechtlichen Eigentümer ab dem Zeitpunkt nicht mehr zuzu...