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Nachträgliche Kaufpreisreduzierung bei Übernahme von Steuerberatungsmandaten
Wird in einem Vertrag über die entgeltliche Übernahme von Steuerberatungsmandaten die Höhe des Kaufpreises am Netto-Jahresumsatz des letzten vollen Geschäftsjahrs orientiert, erfüllt eine Vertragsklausel über eine nachträgliche Kaufpreisreduzierung den objektiven Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB, die bestimmt, dass jeglicher Umsatzrückgang im ersten Jahr nach Übernahme der Mandate, unabhängig von seinem Grund und unabhängig von einem Vertretenmüssen des Veräußerers, in voller Höhe zur Reduzierung des Kaufpreises führt.