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Bestellung als Steuerberater wegen des Anstellungsverhältnisses bei einem Nicht-Berufsangehörigen
Durch die Rechtsprechung des BVerfG und des BFH ist bereits höchstrichterlich entschieden, dass die mit § 57 Abs. 4 StBerG getroffene Inkompatibilitätsregelung mit der durch Art. 12 Abs. 1 GG garantierten Freiheit der Berufswahl vereinbar ist. Auch hat der BFH bereits entschieden, dass die Unvereinbarkeitsregelung in § 57 Abs. 4 Nr. 2 StBerG nicht deshalb gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, weil bei Rechtsanwälten gem. § 7 Nr. 8 und insbesondere § 46 der BRAO eine solche strenge Inkompatibilität einer Arbeitnehmertätigkeit nicht besteht, diese also auch als Syndikusanwalt zugelassen werden können. Die Rechtsprechung des BVerfG und des BFH ist auch nicht deshalb überholt, weil inzwischen viele Rechtsanwaltskanzleien geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten und in Kerngebieten der steuerberatenden Tätigkeit mit Steuerberatern im Wettbewerb stehen.