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Mittelbare Anteilsvereinigung durch Einbringung in GbR
Das deutsche Grunderwerbsteuerrecht verstößt nicht gegen europäisches Recht, insbesondere weder gegen die 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuer noch gegen die EG-Richtlinie betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital. Die Besteuerung der mittelbaren Anteilsvereinigung verstößt nicht gegen das Grundgesetz, auch nicht bei Anwendung von § 1 Abs. 3 GrEStG i. d. F. 1983 bzw. vor 1997. Die demgemäß nach § 1 Abs. 3 GrEStG steuerbare Einbringung der Anteile an der mittelbar grundbesitzenden GmbH durch beide Anteilseigner in eine zwischen ihnen dazu gebildete GbR ist entsprechend § 5 Abs. 1 GrEStG steuerbefreit.