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Wohnungsüberlassung an GmbH-Geschäftsführer
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b UStG erfasst Dienstleistungen des Steuerpflichtigen „für den Bedarf seines Personals oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke”, die nach Art. 6 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie den Dienstleistungen gegen Entgelt gleichgestellt werden. Überlässt eine GmbH ihrem Geschäftsführer aus überwiegend betrieblichen Interessen unentgeltlich eine Wohnung zur Nutzung zu Wohnzwecken durch diesen, stellt die Überlassung keinen steuerbaren Vorgang nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b UStG dar.