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Übertragung von Wirtschaftsgütern
OFD Karlsruhe stellt Einzelheiten in Leitfaden zusammen
Die OFD Karlsruhe hat einen Leitfaden zur Bearbeitung von Fällen mit Überführung oder Übertragung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG herausgegeben. § 6 Abs. 5 EStG enthält eine abschließende Aufzählung der zum Buchwert möglichen Übertragungs- und Überführungsfälle. Schwerpunkt des Leitfadens bilden Übertragungen nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG.
Übertragungsmöglichkeiten nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG
Soweit ein einzelnes Wirtschaftsgut gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten
aus einem Einzelbetriebsvermögen des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG),
aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen derselben Mitunternehmerschaft und umgekehrt (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 erste Alternative EStG),
aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen bei einer anderen Mitunternehmerschaft, an der er beteiligt ist, und umgekehrt (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 zweite Alternative EStG)
oder unentgeltlich aus einem Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers in das Sonderbetriebsvermögen eines anderen Mitunternehmers bei derselben Mitunternehmerschaft (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 3 EStG)
übertragen wird, ist zwingend der Buchwert anzusetzen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist.
Übertragung in das Gesamthandsvermögen einer Schwestergesellschaft
Entgegen der h...