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NWB direkt Nr. 40 vom Seite 11

Entwurf des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Neue Chancen für Steuerberater

Dr. Christoph Goez und Florian Noll

Mitte 2007 soll das seit Anfang 2005 als Referentenentwurf vorliegende und am von der Bundesregierung beschlossene „Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts” in Kraft treten. Für Steuerberater bringt dies eine Erweiterung ihrer Möglichkeiten im Verhältnis zu den heutigen Regeln im Rechtsberatungsgesetz.

Inhaltliche und strukturelle Neuregelungen

Den Mittelpunkt des Gesetzentwurfs bildet die Ablösung des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) durch ein inhaltlich und strukturell grundlegend neu gestaltetes Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Des Weiteren werden die Vorschriften der Verfahrensordnungen über die rechtliche Vertretung neu gefasst, da das Rechtsdienstleistungsgesetz nur die Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen regelt.

Begriff der Rechtsdienstleistung

§ 2 Abs. 1 RDG-Entwurf definiert den Begriff der Rechtsdienstleistung als jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie nach der Verkehrsanschauung oder der erkennbaren Erwartung des Rechtssuchenden eine „besondere rechtliche Prüfung des Einzelfalls” erfordert. Solche Fälle echter Rechtsanwendung bleiben weiterhin allein dem Rechtsanwalt vorbehalten.

Bedeutsame Bestimmungen für Steuerberater

Die im Zusammenhang mit einer anderen beruflich...

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