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BFH 28.05.1998 IV R 31/97

Einkommensteuer; | Wertverzehr bei eiserner Verpachtung von Betriebsvorrichtungen (§§ 4, 7 EStG)

Wer als Pächter Betriebsvorrichtungen im Wege der sog. eisernen Verpachtung übernommen hat, kann den Wertverzehr für diese WG nur dann gewinnmindernd berücksichtigen, wenn er ihn nach den Vereinbarungen im Pachtvertrag auch zu tragen hat. Sind für wesentliche Bestandteile von Grundstücken oder Gebäuden, deren Unterhaltung dem Verpächter obliegt, keine besonderen Regelungen getroffen worden, trägt der Pächter den Wertverzehr insoweit nicht (). Verpflichtet sich danach der Pächter eines landwirtschaftlichen Betriebs, bei Pachtende und Rückgabe der zum Betrieb gehörenden Gegenstände Wertausgleich bis zur Höhe des Übernahmewerts zu leisten - sog. eiserne Verpachtung -, trägt der Pächter den Wertverzehr der überlassenen Gegenstände für die Dauer des Pachtvert...

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