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Umsatzsteuer; | Aufteilungsgebot von Betriebsvorrichtungen gemäß § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG 1980
Gemäß § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG 1980 ist die Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen nicht von der USt befreit, selbst wenn diese wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind. Dieses Aufteilungsgebot läßt nach dem auch keine Einbeziehung der Überlassung von Betriebsvorrichtungen in die Steuerbefreiung der Grundstücksvermietung unter dem Gesichtspunkt der unselbständigen Nebenleistung zu (hier: Behandlung von Versorgungseinrichtungen für Mobilheimplätze als Betriebsvorrichtungen i. S. des § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG 1980). Der Senat braucht nicht dazu Stellung zu nehmen, ob oder inwieweit das aus § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG 1980 folgende Aufteilungsgebot mit der EWGRL 388/77 übereinstimmt. Der Senat läßt offen, ob im Hinblick auf das (EuGHE 1989 S. 2763) auch die durch Art. 13 Teil B Buchst. b Nr. 3 der EWG...