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SteuerStud Nr. 10 vom Seite 515

Die Ansparrücklage nach § 7g EStG

- Anspruchsvoraussetzungen bei bestehenden Betrieben und Existenzgründern

von Dipl.-Kaufmann Michael Scharwies, Steuerberater, Alzenau

Die Begünstigungen des § 7g EStG sind in der Steuergestaltungspraxis der Berater kleiner und mittlerer Betriebe ein weit verbreitetes Instrument. Parallel zur praktischen Bedeutung waren die Fragestellungen in den vergangenen Jahren häufig Gegenstand von finanz- und höchstrichterlichen Auseinandersetzungen zwischen Finanzbehörde und Steuerpflichtigem.

I. Vorbemerkungen

Drei Entscheidungen des BFH aus den Jahren 2001 bis 2003 hat die Finanzverwaltung 2004 zum Anlass genommen, durch ein BMF-Schreiben zur Klärung von formalen Zweifelsfragen beizutragen. Dieses BMF-Schreiben wurde mittlerweile durch zwei weitere Schreiben ergänzt. Die Finanzverwaltung gibt damit im Wesentlichen Klarheit über die aus ihrer Sicht zu erfüllenden Kriterien zur Anerkennung von Ansparrücklage und Sonderabschreibung. Der BFH hat inzwischen die Anforderung der Finanzverwaltung z. T. relativiert. S. 516

II. Voraussetzungen für die Rücklagenbildung (§ 7g Abs. 3 EStG)

Um die Sonderabschreibung von § 7g EStG in Anspruch zu nehmen, ist es Voraussetzung, in den Vorjahren eine Rücklage gem. § 7g Abs. 3 EStG zu bilden. Im Jahr der Betriebseröffnung können ohne vorherige Rücklagenbildung Sonderabschreibungen in Anspruch ...

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