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Bedarfswertbesteuerung bebauter Grundstücke
Die gleichheits- und damit verfassungswidrige Ausgestaltung des § 146 BewG bewirkt einen Eingriff in eine eigene Rechtsposition nur insoweit, als der auf dieser Vorschrift beruhende Feststellungsbescheid über den Bedarfswert bei der Festsetzung von Erbschaft- oder Schenkungsteuer von Bedeutung ist. Die von Art. 3 Abs. 1 GG geforderte Gleichheit im steuerlichen Belastungserfolg verlangt über die verfassungsrechtliche Beurteilung der Bewertungsregelung als solcher hinaus die Berücksichtigung des sich über die Tarifvorschrift des § 19 ErbStG ergebenden Belastungserfolgs. Erst über den Tarif können sich die vom Gesetzgeber auf der Ebene der Erfassung und Bewertung angeordneten (verfassungswidrigen) Differenzierungen auswirken und zur gleichheitswidrigen Behandlung von Steuerpflichtigen führen. Hiernach ist über einen etwaigen ver...